Vorsorge Private Krankenkasse und Selbstzahler
Die private Krankenkasse übernehmen in der Regel ab dem 30. Lebensjahr (viele schon ab dem 18. Lebensjahr) umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen – und das jedes Jahr.
Für die Vorsorgeleistungen halten wir zusätzlich spezielle Termine für Frühaufsteher und eine Abendsprechstunde bereit. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen ausführlichen Termin ab 07:00 Uhr.
Wir nehmen uns für Sie ausreichend Zeit um die umfangreichen Untersuchungen an einem Tag durchzuführen. Somit vermeiden wir mehrere Untersuchungstermine und Fehlzeiten.
Unsere Check-up-Untersuchung beinhaltet:
- ausführliches Gespräch zum aktuellen Gesundheitszustand und Ihre Wünsche bezüglich der Untersuchung
- Besprechung der empfohlenen Untersuchungen unter Berücksichtigung Ihrer Erkrankungen und der gelten Leitlinien der Fachgesellschaften
- Überprüfung des Impfstatus
- gründliche internistische körperliche Untersuchung
- neurologische Untersuchung
- Hautkrebsscreening mit Auflichtlupenlampe
- urologische Krebsvorsorge
- Ultraschall der Bauch- und Beckenorgane
- Ultraschall der Schilddrüse und Halsweichteile
- Ruhe-EKG
- Lungenfunktion
- Sauerstoffmessung
- ausführliche Laboruntersuchung von Blut, Urin (mit Blasenkrebsuntersuchung) und Stuhl mit Test auf Darmkrebs
Je nach Risikoprofil kommen hinzu:
- Belastungs-EKG
- Doppleruntersuchung der Beingefäße (Gefäß-Check)
- Langzeit-EKG
- Langzeitblutdruckmessung
- Vorsorge Bauchaortenaneurysma
Die Untersuchungsergebnisse und Befunde teilen wir Ihnen dann auf Wunsch persönlich, telefonisch oder per email mit.
Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen ein persönliches Vorsorgeprogramm zusammen.
Die Erstattung von Leistungen oder Medikamenten werden beim privat Versicherten im Kleingedruckten der jeweiligen Versicherungstarife geregelt. Da diese Tarife erheblich voneinander abweichen können, seien die folgenden Ausführungen als unverbindliche Hinweise verstanden. Unabhängig von der Erstattungsfähigkeit entsteht bei Inanspruchnahme der Praxis wie üblich ein Vertrag zwischen Ihnen und Dem Arzt, jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Versicherung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können also unser gesamtes Untersuchungs- und Behandlungsspektrum abrufen.